{"id":1387,"date":"2023-02-14T12:07:33","date_gmt":"2023-02-14T12:07:33","guid":{"rendered":"https:\/\/www.inova-bau.de\/?page_id=1387"},"modified":"2023-02-14T12:07:35","modified_gmt":"2023-02-14T12:07:35","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.inova-bau.de\/index.php\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li>Geltungsbereich<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>1.1 Nachfolgende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen (nachfolgend als \u201eAGB\u201c bezeichnet) des Verlages gelten gegen\u00fcber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen f\u00fcr alle Anzeigenauftr\u00e4ge und Abschl\u00fcsse ausschlie\u00dflich.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2 Die AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer G\u00fcltigkeit ausdr\u00fccklich zu.<\/p>\n\n\n\n<p>1.3 Die AGB des Verlages gelten auch dann, wenn der Verlag in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Anzeigenauftrag bzw. den Abschluss vorbehaltlos ausf\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>1.4 Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit auf www.inoa-ba.de\/agb abrufen, ausdrucken, herunterladen bzw. speichern.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"2\">\n<li>Anzeigenauftrag und Abschluss<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>2.1 \u201eAnzeigenauftrag\u201c im Sinne dieser AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber \u00fcber die terminierte Ver\u00f6ffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel, wie z. B. Beilagen (nachfolgend insgesamt als \u201eAnzeigen\u201c bezeichnet) eines \u201eWerbungtreibenden\u201c oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als \u201eWerbungtreibende\u201c bezeichnet) in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2 \u201eAbschluss\u201c im Sinne der AGB ist der Vertrag zwischen Verlag und Auftraggeber \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung mehrerer Anzeigen unter Beachtung der dem Werbungtreibenden gem\u00e4\u00df Preisliste zu gew\u00e4hrenden Rabatte, wobei die jeweiligen Ver\u00f6ffentlichungen erst aufgrund der Freigabe des Auftraggebers erfolgen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"3\">\n<li>Anzeigenabruf<br>Anzeigen sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsschluss zur Ver\u00f6ffentlichung abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses dem Auftraggeber das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einger\u00e4umt, so ist der Abschluss innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und ver\u00f6ffentlicht wird.<\/li>\n\n\n\n<li>Erstattung von Nachl\u00e4ssen und Rabatten<br>Werden einzelne oder mehrere Abrufe eines Abschlusses aus Umst\u00e4nden nicht erf\u00fcllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gew\u00e4hrten und dem der tats\u00e4chlichen Ver\u00f6ffentlichung von Anzeigen entsprechenden Nachlass bzw. dem Rabatt dem Verlag zu erstatten.<\/li>\n\n\n\n<li>Errechnung der Abnahmemengen\/Gr\u00f6\u00dfenberechnung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>5.1 Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2 Sind keine besonderen Gr\u00f6\u00dfenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige \u00fcbliche, tats\u00e4chliche Abdruckh\u00f6he der Berechnung zugrunde gelegt.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"6\">\n<li>Ablieferung beim Verlag<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>6.1 Anzeigen, die gem\u00e4\u00df dem Anzeigenauftrag oder dem Abruf nur in bestimmten Heftnummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Pl\u00e4tzen der Druckschrift ver\u00f6ffentlicht werden sollen, m\u00fcssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wann die Ver\u00f6ffentlichung auf diese Weise auszuf\u00fchren ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdr\u00fccklichen Vereinbarung bedarf.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2 Bestimmte Platz- und Datenvorschriften sind nur bindend, wenn sie vom Verlag best\u00e4tigt wurden. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur f\u00fcr zwei gegen\u00fcberliegende Seiten vereinbart werden. Dies gilt nicht f\u00fcr Anzeigensonderver\u00f6ffentlichung.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3 Macht der Auftraggeber die G\u00fcltigkeit des Auftrages ausdr\u00fccklich von der Aufnahme der Anzeige in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Pl\u00e4tzen der Druckschrift abh\u00e4ngig, so beschr\u00e4nken sich die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers gegen den Verlag auf R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages, Zahlungsminderung oder Ersatzanzeige. F\u00fcr Beilagenauftr\u00e4ge gilt die Regelung sinngem\u00e4\u00df.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4 Der Verlag beh\u00e4lt sich das Recht vor, bei Abnahme von vier Seiten und mehr in einer Ausgabe, f\u00fcr Anzeigen in Sonderprodukten und f\u00fcr Anzeigen in Sonderbeilagen oder Kollektiven Sonderpreise festzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"7\">\n<li>Textanzeigen, Anzeigen mit Coupon und Advertorials<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>7.1 Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort \u201eAnzeige\u201c deutlich kenntlich gemacht.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2 Der Verlag beh\u00e4lt sich vor, in Ausnahmef\u00e4llen Anzeigen mit Coupon auch R\u00fccken an R\u00fccken zu platzieren, sofern eine andere Form der Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr den Verlag nicht zumutbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p>7.3 Advertorials sind fremd produzierte Teile, die sich in Form und Aufmachung deutlich von den redaktionellen Teilen der Druckschrift (in Typo, Grafik, Farbe, Spalten) unterscheiden. Sie enthalten Text und Werbung Dritter und sind grunds\u00e4tzlich mit einem eigenen Impressum zu versehen. Das Advertorial kann durch den Verlag ohne R\u00fccksprache mit dem Wort \u201eAnzeige\u201c gekennzeichnet werden. Der Verlag beh\u00e4lt sich die Ver\u00f6ffentlichung nach Vorlage eines verbindlichen Musters sowie das Recht vor, bei besonderen Publikationen Sonderpreise festzusetzen. Dem Verlag ist ein Advertorial mindestens f\u00fcnf Tage vor Druckunterlagenschluss zur Pr\u00fcfung und Billigung vorzulegen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"8\">\n<li>Ablehnung der Ver\u00f6ffentlichung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>8.1 Der Verlag beh\u00e4lt sich ohne Anerkennung einer entsprechenden Pr\u00fcfpflicht vor, den Abruf bzw. die Ver\u00f6ffentlichung von Anzeigen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder beh\u00f6rdliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, deren Ver\u00f6ffentlichung f\u00fcr den Verlag insbesondere wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grunds\u00e4tzen des Verlages unzumutbar ist, die Anzeige Werbung von Dritten oder solche f\u00fcr Dritte enth\u00e4lt oder sich die Anzeige in Bild, Text oder Aufmachung auf die Zeitung bezieht. Dies gilt auch f\u00fcr Auftr\u00e4ge, die bei Gesch\u00e4ftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenauftr\u00e4ge sind f\u00fcr den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend.<\/p>\n\n\n\n<p>8.2 Die Ablehnung des Abrufes bzw. der Ver\u00f6ffentlichung einer Anzeige wird dem Auftraggeber unverz\u00fcglich mitgeteilt.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"9\">\n<li>Verbundwerbung<br>Anzeigen, die Werbung von Dritten oder solche f\u00fcr Dritte enthalten (Verbundwerbung), bed\u00fcrfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerkl\u00e4rung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung des Verbundaufschlags.<\/li>\n\n\n\n<li>Druckvorlagen und Korrekturabz\u00fcge<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>10.1 F\u00fcr die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter digitaler Druckvorlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sie m\u00fcssen dem Format bzw. den technischen Vorgaben des Verlages entsprechen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2 Der Verlag liefert in der Regel digitale Korrekturabz\u00fcge von verlagsseitig produzierten Anzeigen an den Auftraggeber. Der Auftraggeber tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr die Richtigkeit der zugesandten Korrekturabz\u00fcge. Der Verlag ber\u00fccksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Druckunterlagenschluss oder innerhalb der bei der \u00dcbersendung des Korrekturabzuges an den Auftraggeber gesetzten Frist mitgeteilt werden. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflicht, insbesondere dadurch, dass er Druckvorlagen nicht rechtzeitig, unvollst\u00e4ndig, mit falscher Kennzeichnung und\/oder mangelhaft liefert und kann ein Auftrag deshalb nicht oder nicht korrekt durchgef\u00fchrt werden, hat der Verlag dennoch Anspruch auf die vereinbarte Verg\u00fctung.<\/p>\n\n\n\n<p>10.3 Die Kosten des Verlages f\u00fcr auf Wunsch des Auftraggebers vom Verlag erstellte Druckvorlagen oder f\u00fcr vom Auftraggeber gew\u00fcnschte oder zu vertretende \u00c4nderungen der vom Auftraggeber gelieferten Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>10.4 Die Pflicht des Verlages zur Aufbewahrung der Druckvorlagen endet in jedem Fall sechs Wochen nach der erstmaligen Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"11\">\n<li>Ver\u00f6ffentlichungen in digitalen Ausgaben<br>Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige in digitalen Ausgaben (z.B. E-Paper, Apps, Website) der Printpublikation besteht nur, wenn der Auftraggeber eine zus\u00e4tzliche Ver\u00f6ffentlichung in der jeweiligen digitalen Ausgabe gebucht hat. Wenn der Auftraggeber nur eine Ver\u00f6ffentlichung in der Printpublikation beauftragt hat, hat der Verlag das Recht, die Anzeige innerhalb des Zeitraumes, in dem die Printanzeige ver\u00f6ffentlicht wird, in einer dem jeweiligen technischen Standard entsprechenden Weise zus\u00e4tzlich in digitalen Ausgaben zu ver\u00f6ffentlichen. F\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung in digitalen Ausgaben ist der Verlag berechtigt, die f\u00fcr die Printausgaben vorliegenden Druckvorlagen an die jeweiligen Erfordernisse der digitalen Ausgabe anzupassen. Die Darstellung kann dabei vom Druckergebnis in der Printausgabe abweichen.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechte wegen M\u00e4ngeln<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>12.1 Der Auftraggeber hat die Anzeige unverz\u00fcglich nach ihrer Ver\u00f6ffentlichung auf etwaige M\u00e4ngel hin zu \u00fcberpr\u00fcfen und, wenn sich ein offensichtlicher Mangel zeigt, diesen dem Verlag binnen einer Frist von einer Woche ab Ver\u00f6ffentlichung schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche M\u00e4ngel hat der Auftraggeber binnen einem Jahr ab Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige anzuzeigen. Vers\u00e4umt der Auftraggeber die vorgenannten Ausschlussfristen, gilt die Anzeige als genehmigt mit der Folge, dass der Auftraggeber seine M\u00e4ngelrechte nach Ziffer 12.2. und 12.4. verliert.<\/p>\n\n\n\n<p>12.2 Entspricht die Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der vereinbarten Verg\u00fctung oder die Ver\u00f6ffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausma\u00df, in dem der Zweck der Anzeige beeintr\u00e4chtigt wurde.<\/p>\n\n\n\n<p>12.3 Der Verlag hat das Recht, die Ver\u00f6ffentlichung einer Ersatzanzeige zu verweigern, wenn dies einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhaltes des Schuldverh\u00e4ltnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverh\u00e4ltnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht oder dies f\u00fcr den Verlag nur mit unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten m\u00f6glich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>12.4 L\u00e4sst der Verlag eine ihm f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung der Ersatzanzeige gesetzte angemessene Frist verstreichen, verweigert der Verlag die Ver\u00f6ffentlichung einer Ersatzanzeige oder ist die ver\u00f6ffentlichte Ersatzanzeige erneut mangelhaft, kann der Auftraggeber die Verg\u00fctung mindern oder vom Vertrag zur\u00fccktreten und Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen oder Schadensersatz statt Leistung verlangen. Die Rechte des Auftraggebers zum R\u00fccktritt vom Vertrag und auf Schadensersatz statt der Leistung sind ausgeschlossen, wenn der Mangel nur unerheblich ist.<\/p>\n\n\n\n<p>12.5 Die Anspr\u00fcche des Auftraggebers wegen M\u00e4ngeln verj\u00e4hren ein Jahr nach Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige.<\/p>\n\n\n\n<p>12.6 Aus technischen Gr\u00fcnden ist es nicht immer m\u00f6glich, die Online-Anzeige, die auf dem Portal www.inova-bau.de ver\u00f6ffentlicht wird, im gleichen Erscheinungsbild zu ver\u00f6ffentlichen wie die gedruckte Anzeige in der Zeitung oder in Sonderprodukten. Sofern die Online-Version der Anzeige in ihrer Gestaltung deshalb von der Printversion der Anzeige abweicht, liegt gleichwohl eine ordnungsm\u00e4\u00dfige Erf\u00fcllung vor. Der Verlag \u00fcbernimmt keine Haftung wegen solcher Abweichungen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"13\">\n<li>Haftung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>13.1 Der Verlag haftet unbeschr\u00e4nkt f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p>13.2 F\u00fcr einfache Fahrl\u00e4ssigkeit haftet der Verlag \u2013 au\u00dfer im Falle der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit \u2013 nur, sofern nicht Pflichten verletzt werden, deren Erf\u00fcllung dem Vertrag das Gepr\u00e4ge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung des Verlages ist in diesen F\u00e4llen begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.<\/p>\n\n\n\n<p>13.3 Der Verlag haftet nach Ziffer 13.2. h\u00f6chstens bis zu einem Betrag in H\u00f6he des Gesamtvolumens des Anzeigenauftrages.<\/p>\n\n\n\n<p>13.4 Eine Haftung f\u00fcr mittelbare und unvorhersehbare Sch\u00e4den, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Verm\u00f6genssch\u00e4den wegen Anspr\u00fcchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit \u2013 au\u00dfer bei Vorliegen der Haftungsvoraussetzungen nach Ziffer 13.2. \u2013 ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>13.5 Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen bzw. -ausschl\u00fcsse nach Ziffern 13.2. und 13.4. gelten nicht f\u00fcr eine gesetzlich vorgeschriebene verschuldensunabh\u00e4ngige Haftung oder f\u00fcr die Haftung aus einer verschuldensunabh\u00e4ngigen Garantie.<\/p>\n\n\n\n<p>13.6 Die Haftungsbeschr\u00e4nkungen bzw. -ausschl\u00fcsse nach Ziffern 13.2. und 13.4. gelten auch f\u00fcr pers\u00f6nliche Haftung der Arbeitnehmer, Angestellten, Vertreter, Organe und Erf\u00fcllungsgehilfen des Verlages.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"14\">\n<li>Preise und Zahlungsbedingungen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>14.1 Preise, Aufschl\u00e4ge und Nachl\u00e4sse bzw. Rabatte ergeben sich f\u00fcr alle Auftraggeber einheitlich aus der im Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. des Abrufes g\u00fcltigen Preisliste des Verlages.<\/p>\n\n\n\n<p>14.2 Liegt zwischen dem Zeitpunkt des Anzeigenauftrages bzw. dem Zeitpunkt des Abrufes und der Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige ein Zeitraum von mehr als vier Monaten und erh\u00f6hen sich w\u00e4hrend dieser Zeit aufseiten des Verlages die Kostenfaktoren f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung der Anzeige (insbesondere infolge von Tarifabschl\u00fcssen, Lohnerh\u00f6hungen oder Materialpreisanhebungen), sodass der Verlag gezwungen ist, seine Preisliste entsprechend anzupassen, ist der Verlag berechtigt, die hieraus resultierenden erh\u00f6hten Preise gegen\u00fcber dem Auftraggeber geltend zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.3 Der Verlag versendet die Rechnungen am Ver\u00f6ffentlichungstag der Anzeige. Die Rechnungen des Verlages werden innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen und vom Empfang der Rechnung beginnenden Frist zur Zahlung f\u00e4llig, sofern nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.<\/p>\n\n\n\n<p>14.4 Der Verlag gew\u00e4hrt die in der Preisliste bezeichneten Nachl\u00e4sse bzw. Rabatte f\u00fcr alle innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen eines Werbungtreibenden. Rabatte werden nicht f\u00fcr Unternehmer gew\u00e4hrt, deren Gesch\u00e4ftszweck unter anderem darin besteht, f\u00fcr verschiedene Werbungtreibende Anzeigenauftr\u00e4ge bzw. Abschl\u00fcsse zu t\u00e4tigen, um eine gemeinsame Rabattierung zu beanspruchen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.5 Im Falle eines Verzuges des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausf\u00fchrung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Au\u00dfenst\u00e4nde zur\u00fcckzustellen und f\u00fcr die restlichen Anzeigen Vorauszahlung zu verlangen. Die sich f\u00fcr den Fall des Verzuges des Auftraggebers aus dem Gesetz ergebenden Anspr\u00fcche des Verlages bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>14.6 Bei Vorliegen begr\u00fcndeter Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, die weitere Ausf\u00fchrung des laufenden Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von der teilweisen oder vollst\u00e4ndigen Vorauszahlung aller dem Verlag nach dem Anzeigenauftrag zustehenden Betr\u00e4ge abh\u00e4ngig zu machen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.7 Zu Beginn einer neuen Gesch\u00e4ftsbeziehung beh\u00e4lt sich der Verlag vor, vom Auftraggeber Vorauszahlung bis zum Anzeigenschlusstermin zu verlangen.<\/p>\n\n\n\n<p>14.8 Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Auftraggebers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"15\">\n<li>Rechnung und Anzeigenbeleg<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Der Verlag liefert regelhaft Rechnung und Beleg in digitaler Form, nur auf ausdr\u00fccklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers einen gedruckten Anzeigenbeleg. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages \u00fcber die Ver\u00f6ffentlichung und Verbreitung der Anzeige.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"16\">\n<li>Werbungsmittler und Werbeagenturen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Vertr\u00e4gen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gew\u00e4hrte Mittlerverg\u00fctung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"17\">\n<li>Konzernrabattierung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>17.1 Wird f\u00fcr konzernverbundene Unternehmen eine gemeinsame Rabattierung beansprucht, ist der schriftliche Nachweis des Werbungtreibenden erforderlich. Konzernverbundene Unternehmen im Sinne dieser Bestimmung sind Unternehmen, zwischen denen eine kapitalm\u00e4\u00dfige Beteiligung von mindestens 50 % besteht. Der Konzernstatus ist bei Kapitalgesellschaften durch Best\u00e4tigung eines Wirtschaftspr\u00fcfers oder durch Vorlage des letzten Gesch\u00e4ftsberichtes, bei Personengesellschaften durch Vorlage eines Handelsregisterauszuges nachzuweisen. Der Nachweis muss innerhalb der ersten H\u00e4lfte eines Abschlusszeitraumes, ansonsten sp\u00e4testens bis zum Abschluss des Insertionsjahres erbracht werden. Ein sp\u00e4terer Nachweis kann nicht r\u00fcckwirkend anerkannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>17.2 Konzernrabatte bed\u00fcrfen in jedem Fall der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Best\u00e4tigung durch den Verlag. Konzernrabatte werden nur f\u00fcr die Dauer der Konzernzugeh\u00f6rigkeit gew\u00e4hrt. Die Beendigung der Konzernzugeh\u00f6rigkeit ist unverz\u00fcglich anzuzeigen; mit der Beendigung der Konzernzugeh\u00f6rigkeit endet auch die Konzernrabattierung.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"18\">\n<li>Ziffernanzeigen<br>Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag f\u00fcr die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Er \u00fcbernimmt dar\u00fcber hinaus keine Haftung. Einschreiben und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eing\u00e4nge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zur\u00fcck, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht einger\u00e4umt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erkl\u00e4rten Interesse des Auftraggebers zu \u00f6ffnen. Briefe, die das zul\u00e4ssige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) \u00fcberschreiten, sowie Waren-, B\u00fccher-, Katalogsendungen und P\u00e4ckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise f\u00fcr den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Geb\u00fchren\/Kosten \u00fcbernimmt.<\/li>\n\n\n\n<li>Rechtsgarantie und Rechtseinr\u00e4umung<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>19.1 Der Auftraggeber gew\u00e4hrleistet, dass er alle zur Schaltung der Anzeige erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber tr\u00e4gt allein die Verantwortung f\u00fcr den Inhalt und die rechtliche Zul\u00e4ssigkeit der f\u00fcr die Insertion zur Verf\u00fcgung gestellten Text- und Bildunterlagen sowie der gelieferten Werbemittel. Er stellt den Verlag im Rahmen des Anzeigenauftrages bzw. Abschlusses von allen Anspr\u00fcchen Dritter frei, die von diesen gegen den Verlag im Zusammenhang mit der Ver\u00f6ffentlichung der Anzeigen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber stellt den Verlag diesbez\u00fcglich zudem von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung frei. Schlie\u00dflich ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegen\u00fcber Dritten zu unterst\u00fctzen und \u00fcber Unterlassungserkl\u00e4rungen oder einstweilige Verf\u00fcgungen im Hinblick auf Rechte Dritter unverz\u00fcglich schriftlich zu informieren.<\/p>\n\n\n\n<p>19.2 Der Auftraggeber \u00fcbertr\u00e4gt dem Verlag s\u00e4mtliche f\u00fcr die Nutzung der Werbeanzeigen in Print- und Online-Medien aller Art, einschlie\u00dflich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, \u00dcbertragung, Sendung, \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, Bearbeitung und Umgestaltung, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des Auftrages notwendigen Umfang. Die vorgenannten Rechte werden in allen F\u00e4llen r\u00e4umlich unbegrenzt \u00fcbertragen.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"20\">\n<li>H\u00f6here Gewalt<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>20.1 F\u00e4lle h\u00f6herer Gewalt berechtigen den Verlag, die Ver\u00f6ffentlichung der Anzeigen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis andauert. Wird dem Verlag die Ver\u00f6ffentlichung infolge h\u00f6herer Gewalt \u2013 mindestens aber f\u00fcr einen Zeitraum von sechs Monaten \u2013 unm\u00f6glich, wird der Verlag von der Ver\u00f6ffentlichungspflicht frei. Unter den Begriff der h\u00f6heren Gewalt fallen alle Umst\u00e4nde, welche der Verlag nicht zu vertreten hat und durch die dem Verlag die Ver\u00f6ffentlichung unm\u00f6glich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z. B. bei Streik, rechtm\u00e4\u00dfiger Aussperrung, (B\u00fcrger-) Krieg, Terrorakten, Unruhen, Natur- und Umweltkatastrophen, Epidemien\/Pandemien, Ein- und Ausfuhrverboten, Energie- und Rohstoffmangel und vom Verlag nicht zu vertretender, nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung. Wird der Verlag von der Ver\u00f6ffentlichungspflicht frei, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Anzeigenauftrag bzw. dem Abschluss zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p>20.2 Beeintr\u00e4chtigen F\u00e4lle der h\u00f6heren Gewalt lediglich die Auflagenh\u00f6he des Verlagsobjektes, hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der ver\u00f6ffentlichten Anzeigen, wenn das Verlagsobjekt mit 80 % der zugesicherten Auflage vom Verlag ausgeliefert worden ist. Bei geringeren Verlagsauslieferungen wird der Rechnungsbetrag im gleichen Verh\u00e4ltnis gek\u00fcrzt, in dem die zugesicherte Auflage zur tats\u00e4chlich ausgelieferten Auflage steht.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"21\">\n<li>Anzeigen aus dem Ausland<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Bei Anzeigen (Beilagen) aus dem Ausland erfolgt die Rechnungsstellung ohne Mehrwertsteuerberechnung unter der Voraussetzung, dass die Steuerbefreiung besteht und anerkannt wird. Der Verlag beh\u00e4lt sich eine Nachberechnung der Mehrwertsteuer in der gesetzlich geschuldeten H\u00f6he f\u00fcr den Fall vor, dass die Finanzverwaltung die Steuerpflicht der Anzeige (Beilage) bejaht.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"22\">\n<li>Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>22.1 Der Anzeigenauftrag und Abschluss sowie die vorliegenden AGB unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).<\/p>\n\n\n\n<p>22.2 Ausschlie\u00dflicher Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Pflichten des Auftraggebers ist der Sitz des Verlages.<\/p>\n\n\n\n<p>22.3 Im Gesch\u00e4ftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen ist als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Soweit Anspr\u00fcche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz.<\/p>\n\n\n\n<p>22.4 Ist der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>22.5 \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen der AGB sowie Nebenabreden bed\u00fcrfen der Schriftform. Dies gilt auch f\u00fcr eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.<\/p>\n\n\n\n<p>22.6 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien eine wirksame Bestimmung treffen, die den AGB im Ganzen sowie den vertraglichen Absprachen in tats\u00e4chlicher, rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht m\u00f6glichst nahekommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn die AGB eine L\u00fccke aufweisen sollte.<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" start=\"23\">\n<li>Streitbeilegungsverfahren und Verbraucherschlichtungsstellen<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p>Wir weisen darauf hin, dass wir uns gegen eine Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen entschieden haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1.1 Nachfolgende Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr Anzeigen und andere Werbemittel in Zeitungen (nachfolgend als \u201eAGB\u201c bezeichnet) des Verlages gelten gegen\u00fcber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen f\u00fcr alle Anzeigenauftr\u00e4ge und Abschl\u00fcsse ausschlie\u00dflich. 1.2 Die AGB des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer G\u00fcltigkeit ausdr\u00fccklich zu. 1.3 Die [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-1387","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v27.5 - 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